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Unsere Gremien

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Taufe und Firmung machen Christinnen und Christen zu Mitgliedern der Kirche - und statten sie mit allen Rechten und Pflichten aus. Dazu gehört auch, das Leben der Kirche mitzugestalten. Das können sie nicht zuletzt in den kirchlichen Räten, die es auf allen Ebenen des Bistums gibt - und natürlich auch dadurch, dass sie regelmäßig von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen.

Im Pastoralen Raum engagieren sich freiwillig Menschen in verschiedenen Formen von ehrenamtlicher Mitbestimmung:

  • Rat des Pastoralen Raumes
  • Synodalversammlung

Neben diesen Gremien der ehrenamtlichen Mitbestimmung gibt es die Hauptamtlichenkonferenz, zu der die hauptamtlich Seelsorgenden im Pastoralen Raum ca. 6 mal jährlich zusammenkommen. Hier geht es um Austausch, Information und die Planung von gemeinsamen pastoralen Projekten.

Rat des Pastoralen Raums

Rat des Pastoralen Raums

Der Rat des Pastoralen Raums ist ein Gremium, in dem sich die Delegierten der pfarrlichen Gremien zusammen mit der von der Synodalversammlung gewählten Personen und dem Leitungsteam über Schwerpunkte der Pastoral im Sinne des Abschlussdokuments der Diözesansynode 2013-2016, insbesondere einer diakonischen und missionarischen Ausrichtung, verständigen. Die Beratungen zum Haushalt erfolgen in einer gemeinsamen Abstimmung zwischen diesem Gremium und der Verbandsvertretung.

 

Der Rat des Pastoralen Raumes setzt sich zusammen aus

  • Delegierten der Pastoralen Räte der Pfarreien/-gemeinschaften,
  • von der Synodalversammlung Gewählten,
  • dem Leitungsteam,
  • Vertreter*in des Caritasverbandes,
  • berufenen Mitgliedern.

Synodalversammlung

Synodalversammlung

Die Synodalversammlung setzt sich aus Mitgliedern des Rats des Pastoralen Raums, Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltungsgremien und Delegierten der Orte von Kirche zusammen. In ihr wirken auch die pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit. Sie dient der Vernetzung und Kommunikation derer, die kirchliches und christliches Leben im Pastoralen Raum fördern und gestalten. Sie trägt auf der Grundlage des Abschlussdokuments der Diözesansynode zu einer diakonischen, missionarischen und sozialraumorientierten Kirchenentwicklung bei.

 

Die Synodalversammlung

  • hört, sammelt und bündelt die Erfahrungen und Anliegen der Pfarreien und Orte von Kirche;
  • nimmt Berichte entgegen und gibt Resonanz zu pastoralen Planungen, Entwicklungen, Schwerpunktsetzungen;
  • gibt dem Rat des PastR Empfehlungen zur weiteren Beratung;
  • wählt Mitgliederin den Rat des Pastoralen Raums.